Jugendgerichtsgesetz

Was ist das Jugendgerichtsgesetz?

Jugendliche werden vom Gericht anders beurteilt als Erwachsene. Deswegen gibt es ein besonderes Gesetz für Jugendliche, die wegen ihrer Straftaten zum Gericht müssen: Das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Das JGG berücksichtigt das Alter und den Entwicklungsstand von Jugendlichen.

Für wen ist das Jugendgerichtsgesetz zuständig?

Das Jugendgerichtsgesetz gilt für alle Jugendlichen im Alter von 14 bis 18. Für Heranwachsende zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag gilt das Strafrecht für Erwachsene. Wenn ein Heranwachsender in seiner Entwicklung aber noch wie ein Jugendlicher ist, dann kann das JGG auch für ihn gelten. Welches Strafrecht angewendet wird, entscheidet der Richter.

Welche Strafen gibt es im Jugendgerichtsgesetz?

Zum einen gibt es die Erziehungsmaßregeln. Dies sind erzieherische Maßnahmen, mit denen auf die Straftat eines Jugendlichen reagiert werden kann: Es werden Weisungen erteilt (Ableisten von gemeinnützigen Hilfsdiensten, so genanntes „abarbeiten“, man erhält eine Betreuungsweisung und/oder muss an einem Sozialen Trainingskurs teilnehmen) und es kann angeordnet werden, dass man zum Beispiel bestimmte Menschen oder Orte nicht besuchen darf.

Zum zweiten gibt es die Zuchtmittel. Zuchtmittel sind kurze Strafen, mit denen dem Jugendlichen ein Denkzettel mit erzieherischer Wirkung verpasst wird: Man kann eine Ermahnung, eine Verwarnung und/oder eine Auflage bekommen (Schaden wiedergutmachen, gemeinnützige Hilfsdienste leisten, eine Geldbuße zahlen oder sich persönlich entschuldigen) oder man muss in den Jugendarrest. Ein Arrest kann bis zu vier Wochen dauern.

Zum dritten gibt es die Jugendstrafe. Eine Gefängnisstrafe nach dem JGG dauert mindestens 6 Monate und längstens 10 Jahre. Lebenslängliche Haftstrafen gibt es für Jugendliche nicht.

Eine Jugendstrafe zwischen 6 Monaten und zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden, das heißt, der Verurteilte muss nicht ins Gefängnis. Dafür muss er sich regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer melden und erhält verschiedene Bewährungsauflagen, zum Beispiel jeden Wohnungswechsel beim Gericht zu melden oder seinen Arbeitsplatz nicht aus eigener Schuld zu verlieren. Hält er sich nicht an die Auflagen oder begeht während der Dauer der Bewährungszeit eine neue Straftat, wird die Bewährung allerdings widerrufen. Dann droht eine Jugendstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird, und der Jugendliche muss ins Gefängnis.

Wird mein Urteil irgendwo aufgeschrieben?

Alle Maßnahmen und Strafen, die Jugendliche in einem strafrechtlichen Verfahren erhalten haben, werden im Bundeserziehungsregister aufgeschrieben. Auskunft bekommen nur ermittelnde Behörden wie die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht, Gefängnisse und Jugendämter. Alle Einträge werden gelöscht, wenn man 24 Jahre alt geworden ist, sofern keine Jugendstrafe im Zentralregister eingetragen ist..

Eine Gefängnisstrafe ist eine echte Jugendstrafe und wird im Bundeszentralregister eingetragen, egal ob sie zur Bewährung ausgesetzt worden ist oder nicht. Wenn keine neue Straftat begangen wird, wird sie nach einigen Jahren wieder gelöscht.

Steht in meinem Führungszeugnis, dass ich gemeinnützige Hilfsdienste ableisten musste?

Wenn jemand zum Beispiel gemeinnützige Hilfsdienste ableisten musste, an einen Sozialen Trainingskurs teilnehmen musste oder eine Betreuungsweisung bekommen hat, dann steht davon nichts im Führungszeugnis, weil dies keine echten Jugendstrafen sind. Auch eine Jugendstrafe bis zu zwei Jahren kommt nicht ins Führungszeugnis, wenn man Bewährung bekommen hat. Sonst stehen Jugendstrafen grundsätzlich im Führungszeugnis, bis sie gelöscht werden.

Bin ich vorbestraft, weil ich Hilfsdienste machen musste?

Nein, weil gemeinnützige Hilfsdienste keine echte Jugendstrafe sind. Über alles, was nicht im Führungszeugnis steht, darf man schweigen, z.B. wenn man in einem Bewerbungsgespräch danach gefragt wird.

Kann ich bestraft werden, wenn ich noch nicht 14 Jahre alt bin?

Wer noch nicht vierzehn Jahre alt ist, gilt als Kind und ist deswegen nicht strafmündig. Kinder können für eine Straftat nicht strafrechtlich verfolgt werden. Das bedeutet, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht werden nicht tätig. Allerdings wird bei Straftaten, die von Kindern begangen werden, das Jugendamt informiert, das sich dann gegebenenfalls bei den Eltern des Kindes meldet. Das heißt, auch die Straftaten von Kindern bleiben nicht folgenlos.