Arbeitsweisungen

Zur Ableistung gemeinnütziger Hilfsdienste verpflichten Urteile des Jugendgerichtes oder Auflagen der Staatsanwaltschaft.  Der zeitliche Umfang der Hilfsdienste bewegt sich in der Regel zwischen acht und 80 Stunden. Die BRÜCKE organisiert und begleitet den Ablauf der Arbeitseinsätze, hält Kontakt zu den Einsatzstellen und meldet die geleisteten Stunden an das Amtsgericht oder die Staatsanwaltschaft zurück.

In einem Gespräch im Büro der BRÜCKE wird zunächst über den Grund der Weisung und den Ablauf des gerichtlichen Verfahrens gesprochen. Anschließend wird eine geeignete Einsatzstelle ausgewählt. Es handelt sich üblicherweise um unterstützende Arbeiten in Seniorenheimen (Küche, Hauswirtschaft, Hausmeister), Tagespflegeeinrichtungen und Sozialstationen, auf Sportanlagen und Friedhöfen, in Krankenhäusern, Wertstoffsammelstellen, Jugendzentren und Vereinen der unterschiedlichsten Art. Für Jugendliche, die ihre Hilfsdienste nur an Wochenenden ableisten können, schränkt sich das Angebot an möglichen Einsatzstellen auf diejenigen Stellen ein, die selbst auch an Wochenenden arbeiten.

In begrenztem Umfang gibt es die Möglichkeit, die Arbeiten in pädagogisch begleiteter Form, im Rahmen von Projektarbeit abzuleisten.