Gesprächsweisung

Die Gesprächsweisung ist eine Kurzzeitmaßnahme, die in Form von Einzelberatung durchgeführt wird. Die Anzahl der Kontakte wird im Urteil festgelegt und beträgt mindestens drei bis maximal fünf Gespräche.

Die Gesprächsweisung ist gut geeignet, wenn es sich um klar umrissene Problemlagen handelt. Diese können im Bereich der Schulden- und Arbeitsberatung liegen oder auch deliktspezifisch sein. Im Einzelfall kann die Gesprächsweisung auch dazu dienen, die Motivation für längerfristige Angebote (z. B. Therapie) herzustellen.

Mögliche Themen

  • berufliche Orientierung
  • Konfliktbewältigung
  • Umgang mit Geld, Schuldenberatung
  • Umgang mit Alkohol oder anderen Suchtmitteln
  • Abgrenzung vom Freundeskreis
  • Medienkompetenz