Mutter-Kind-Gruppe

Die Teilnahme an der Mutter-Kind-Gruppe erfolgt auf Weisung des Jugendgerichts. Voraussetzung dafür ist, dass die junge Frau schwanger oder bereits Mutter ist. Die Teilnehmerinnen können auf Grund ihrer speziellen Situation keine Hilfsdienste mehr ableisten und/oder benötigen ein besonderes Hilfsangebot. Es können bis zu sieben junge Frauen pro Gruppe teilnehmen. Nach einem Erstgespräch folgen sechs Gruppentermine mit jeweils zwei Stunden Dauer. Die Kinder können zur Gruppe mitgebracht werden.

Inhalte

  • Erziehung des Kindes
  • Veränderung der Partnerschaft durch das Kind
  • Kurzreferate der Teilnehmerinnen
  • Information und Austausch zu Angeboten für Kinder und Mütter